Geschäftsbedingungen für das Personenverifikationssystem der coolspot AG
1. Geltungsbereich; Änderungen der AGB
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Personenverifikationssystem der coolspot AG,
vertreten durch den Vorstand, Am Albertussee 1, 40549 Düsseldorf (nachfolgend "coolspot" genannt) wie im Leistungsgegenstand beschrieben.
Sie gelten ferner für sonstige Dienstleistungen und Angebote der coolspot entsprechend, soweit keine gesonderte
Vereinbarung getroffen wurde.
1.2 Coolspot behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung
der Interessen von coolspot für den Nutzer zumutbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne
wirtschaftliche Nachteile für den Nutzer sind, z.B. bei Anpassungen der AGB unter Beachtung abgeänderter oder neuer Dienste
oder Funktionalitäten.
1.3 Coolspot wird dem Nutzer Änderungen an den AGB per Email mitteilen und ihn dabei darauf hinweisen, dass die Änderungen
als angenommen gelten, wenn er nicht binnen vier Wochen den Änderungen widerspricht.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Über das Personenverifikationssystem der coolspot kann sich der Nutzer im Internet auf bestimmten,
dem sog. PID-System angeschlossenen Webseiten authentifizieren. Die Teilnahme ist kostenlos, sie erfordert jedoch
eine kostenpflichtige Verifizierung des Nutzers wie unter Ziffer 2.2 beschrieben.
Zur späteren Authentifizierung im Internet dient dem Nutzer dann ein sog. Personal ID-Chip bzw. ein Software
Installations-Key, welchen er kostenlos (exkl. Versandkosten) erhält.
Er benötigt hierzu einen PC mit aktuellem Windows-Betriebssystem
(derzeit Windows 2000, 98, ME oder XP), Internetanschluss und - bei Einsatz des PID-Chip - einen USB-Port.
Der Software-Installations-Key kann aus technischen Gründen nur auf einem Rechner betrieben werden, da die
Authentifizierung an den Rechner gekoppelt ist. Verändert sich die Hardware-Peripherie des Ursprungsrechners,
kann eine Authentifizierung technisch nicht mehr durchgeführt werden.
Eine erneute kostenpflichtige Verifizierung ist erforderlich.
Eine neue Aktivierung auf gleicher Rechner-Peripherie (z.B. nach einer Windows-Neuinstallation) ist dagegen ohne
erneute Verifizierung möglich. Der PID-Chip kann dagegen mobil auch auf anderen Rechnern eingesetzt werden.
Die Art der Altersverifikation ist abhängig vom Wohnort des Nutzers und wie folgt ausgestaltet:
2.2
In der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Nutzer können wählen, ob ihre Personendaten über das Webcam-Verfahren, über
eine SCHUFA-Abfrage oder über das sog. Postident-Verfahren der Deutschen Post AG verifiziert werden.
Ferner kann der Nutzer entscheiden, ob er anschließend eine Authentifizierung mit PID-Chip oder dem
Software-Installations-Key durchführen möchte.
2.2.1.
Verifizierung über das Webcam-Verfahren
Zur Verifizierung der Volljährigkeit des Nutzers findet ein Echtzeit-Chat über eine Webcam, die der Nutzer
an seinem Rechner vorhalten muss, statt. Mitarbeiter von Coolspot fragen die erforderlichen Daten beim Nutzer ab und
vergleichen dessen Personal-Ausweis, namentlich das darauf befindliche Bild, mit dem über die Webcam übermittelte
n Abbild des Nutzers. Hat der Mitarbeiter von Coolspot Zweifel an der Volljährigkeit des Nutzers, wird er diesen um die
Genehmigung einer Schufa-Abfrage bitten. Dann gilt das Verfahren gemäß Ziffer 2.2.2. dieser AGB. Ist der Nutzer bei
der Schufa nicht registriert, wird der Mitarbeiter von Coolspot diesen fragen, ob er mit dem Postident-Verfahren einverstanden ist.
Dann gilt das Verfahren gemäß Ziffer 2.2.3. dieser AGB. Hat der Mitarbeiter von Coolspot keine Zweifel an der
Volljährigkeit des Nutzers, erhält der Nutzer unverzüglich an seine Postadresse, je nach der von ihm gewählten
Zugangsmethode, entweder einen PID Chip oder einen Software-Installations-Key übersandt. Die Auslieferung erfolgt per Einschreiben
eigenhändig. Bei Nichtannahme der Lieferung bleibt der Vertrag uneingeschränkt bestehen (Widerruf s. Ziffer 3).
Eine erneute Auslieferung erfolgt auf Anforderung für den Nutzer kostenpflichtig. Zeitgleich mit dem Versand des PID Chip bzw.
des Software-Installations-Key erhält der Nutzer an seine Email-Adresse eine persönliche und nicht übertragbare
Identifikationsnummer (PIN) übermittelt.
2.2.2
Verifizierung über die SCHUFA-Abfrage
Nach erfolgreicher Verifizierung der Volljährigkeit des Nutzers über die vom Nutzer genehmigte SCHUFA-Abfrage erhält
der Nutzer unverzüglich an seine Postadresse, je nach der von ihm gewählten Zugangsmethode, entweder einen PID Chip
oder einen Software-Installations-Key übersandt. Die Auslieferung erfolgt per Einschreiben eigenhändig.
Bei Nichtannahme der Lieferung bleibt der Vertrag uneingeschränkt bestehen (Widerruf s. Ziffer 3).
Eine erneute Auslieferung erfolgt auf Anforderung für den Nutzer kostenpflichtig. Zeitgleich mit dem Versand des PID Chip
bzw. des Software-Installations-Key erhält der Nutzer an seine Email-Adresse eine persönliche und nicht übertragbare
Identifikationsnummer (PIN) übermittelt.
2.2.3
Verifizierung über das Postidentifikationsverfahren
Der Nutzer erhält unverzüglich nach Vertragsschluss an seine Postadresse, je nach der von ihm gewählten Zugangsmethode,
entweder einen PID Chip oder einen Software-Installations-Key übersandt. Nach erfolgreicher Verifizierung der Volljährigkeit
und Identität des Nutzers durch das Postidentifikationsverfahren erhält er zudem an seine Email-Adresse eine persönliche
und nicht übertragbare Identifikationsnummer (PIN) übermittelt.
2.3
Im Ausland wohnhafte Nutzer erhalten unverzüglich nach Vertragsschluss an ihre Postadresse über UPS
oder einen vergleichbaren Lieferservice im Adult-Verification-Verfahren, je nach der von ihnen gewählten Zugangsmethode,
entweder einen PID-Chip oder einen Software-Installations-Key an die Haustür geliefert.
Bei Auslieferung erfasst der Lieferservice den Namen des Nutzers und überprüft die Volljährigkeit.
Bei Nichtannahme der Lieferung bleibt der Vertrag uneingeschränkt bestehen (Widerruf s. Ziffer 3). Eine erneute Auslieferung
erfolgt auf Anforderung für den Nutzer kostenpflichtig. Zeitgleich mit dem Versand des PID Chip bzw. des Software-Installations-Key
erhält der Nutzer an seine Email-Adresse eine persönliche und nicht übertragbare Identifikationsnummer (PIN) übermittelt.
2.4 Soweit der Nutzer dies bestellt hat, kann er zudem mit seinem PID Chip einen bestimmten virtuellen Speicher auf den Servern
der coolspot nutzen. Hierzu muss der Nutzer auf seinem PC eine Client-Software installieren, die er unter www.personalid.de
herunterladen kann.
2.5 Die auf dem PID-Chip befindliche Software sowie der Software-Installations-Key zur Authentifizierung bleibt im Eigentum
der coolspot. Der Nutzer erhält an dieser Software ein einfaches, räumlich unbegrenztes, nicht übertragbares
Nutzungsrecht zum Zwecke der persönlichen Authentifizierung bei einem an das PID-System angeschlossenen Anbieter.
2.6 Nutzer mit einer Plus-Mitgliedschaft erhalten ferner auf der Seite www.personalid.de die Möglichkeit, Rückvergütungen
bei dem System angeschlossenen Anbietern (z.B. Online-Shops) zu erhalten.
3. Vertragsschluss; Widerruf
3.1 Der Vertrag über die Nutzung des Personenverifikationssystems kommt zustande,
sobald der Nutzer sein Bestellformular abgeschickt hat und diese Bestellung per Email von coolspot bestätigt wurde.
3.2 Soweit der Nutzer ein Verbraucher ist, kann er den Vertrag binnen zwei Wochen
ohne Angaben von Gründen per Email an support@personalid.de sonst per Brief an
coolspot AG, Am Albertussee 1, 40549 Düsseldorf widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, bei Waren nicht vor Eingang der Ware.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Das Widerrufsrecht erlischt gem. §312d Abs. 3 BGB vorzeitig, wenn coolspot mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher
Zustimmung des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt oder der Nutzer diese selbst veranlasst.
Dies ist der Fall, wenn der Nutzer vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist sich in sein Account einloggt.
3.3 Im Falle des Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Nutzer die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit Wertersatz leisten. D.h. coolspot
wird die dem Nutzer abgebuchte Vergütung erstatten. Hat der Nutzer bereits ein Verifikationsverfahren durchgeführt, wird
coolspot die angefallenen Fremdgebühren dem Nutzer belasten und von der zurückzuerstattenden Vergütung abziehen.
Dies kann der Nutzer im Falle des Postidentifikationsverfahrens vermeiden, indem er vor dem Widerruf kein Postidentifikationsverfahren durchführt.
Ebenso werden dem Nutzer Schäden an dem PID Chip und Kosten zur Löschung des Speichers auf dem Chip und im virtuellen Speicher
in Abzug gebracht. Diesen Wertersatz kann der Nutzer vermeiden, indem er den PID Chip nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt,
insbesondere keine Daten auf ihm oder im virtuellen Speicher abspeichert.
4. Pflichten des Nutzers; Rechtsgeschäftliche Erklärungen per Email
4.1 Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Anmeldung und Verifikation abgefragten Daten, wahrheitsgemäß anzugeben.
Coolspot weist darauf hin, dass die Verwendung von gefälschten Ausweisen, die Veränderung von amtlichen Ausweisen, die Vorbereitung
der Fälschung von amtlichen Ausweisen sowie das Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und die Verwendung von fremden
Ausweispapieren eine Straftat darstellt, die mit Freiheitsstrafe bestraft werden kann.
4.2 Änderungen in seinen Daten hat der Nutzer coolspot umgehend mitzuteilen. Änderungen hinsichtlich seiner Email-Adresse
kann der Nutzer im Memberbereich unter www.personalid.de selbst vornehmen. Im Falle einer Adressänderung
ist eine neue Verifikation gemäß Ziffer 3 durchzuführen. Coolspot berechnet hierfür eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von EUR 10,00. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Nutzer seinen PID-Chip oder seinen Software-Installations-Key verliert.
4.3 Coolspot weist darauf hin, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen auch in Textform, also z.B. per Email, zugehen können.
Diese gelten als zugegangen, wenn Sie in dem vom Nutzer angegebenen Email-Account unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind.
Insoweit sollte der Nutzer insbesondere darauf achten, dass seine Email-Adresse stets aktuell ist.
4.4 Der Nutzer darf seine PIN nicht Dritten, insbesondere nicht Minderjährigen zugänglich machen. Er ist verpflichtet, die PIN
geheim zu halten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit kein Dritter Kenntnis von dieser PIN erlangen kann.
Coolspot weist darauf hin, dass eine Weitergabe der PIN an Minderjährige eine Straftat im Sinne des § 184 StGB darstellen kann,
da diese zusammen mit dem PID Chip Zutritt zu jugendgefährdenden Inhalten eröffnen kann.
4.5 Coolspot weist darauf hin, dass sowohl die auf dem PID Chip befindliche Software, der Software-Installations-Key
als auch die zur Verfügung gestellten Treiber
für den PID Chip urheberrechtlich geschützt sind. Der Nutzer ist nicht berechtigt, diese zu kopieren, Dritten Zugang zu der
Software zu gewähren oder die Software zu übersetzen, rückzuentwickeln, zu entschlüsseln, zu dekompilieren oder die Software
zu manipulieren. Ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht wird von coolspot zivilrechtlich verfolgt und kann ferner
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
4.6 Dem Nutzer ist bekannt, dass der PID-Chip bzw. der Software-Installations-Key der Zugangskontrolle zu sog. Adultwebsites dienen kann.
Coolspot weist darauf hin, dass die gewerbliche Herstellung, Einfuhr oder Verbreitung von Vorrichtungen, die die Zugangskontrollen
von coolspot zu umgehen versuchen mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, der Besitz, die technische Einrichtung,
die Wartung oder der Austausch von solchen Umgehungsvorrichtungen mit Geldbußen bis zu EUR 50.000,00 geahndet werden kann.
Coolspot wird jeden ihr bekannt gewordenen Fall zur Anzeige bringen und zivilrechtlich verfolgen.
4.7 Der Nutzer ist verpflichtet, seine PIN sorgsam und unbedingt getrennt von seinem PID-Chip bzw. seinem PC mit dem
Software-Installations-Key aufzubewahren. Für den Fall, dass
dem Nutzer sein PID-Chip oder PC mit Software-Installations-Key gestohlen wird oder anderweitig abhanden kommt, muss er
dies coolspot unverzüglich melden.
Bis zum Zeitpunkt dieser Meldung haftet der Nutzer für jeglichen Einsatz des Authentifizierungssystems, insbesondere für
die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Dienstleistungen und Bestellungen, die damit getätigt werden.
5. Virtueller Speicherplatz
5.1 Soweit der Nutzer virtuellen Speicherplatz von coolspot eingeräumt bekommt, kann er im Rahmen der vorgegebenen Speichermenge
Daten dort zu rein privaten, nicht gewerblichen Zwecken abspeichern. Dabei ist es dem Nutzer untersagt Inhalte abzuspeichern,
die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verletzen oder gegen geltende Strafgesetze verstoßen.
5.2 Die Daten des Nutzers werden dabei verschlüsselt auf einem Server der coolspot abgelegt. Diese Daten kann nur der Nutzer
mit einem in seiner Client-Software hinterlegten Schlüssel einsehen.
5.3 Darüber hinaus hat der Nutzer die Möglichkeit zusätzlich ein Entschlüsselungspasswort anzulegen, welches nur er kennt.
Dieses sollte er sich allerdings sorgfältig merken, denn vergisst der Nutzer sein Entschlüsselungspasswort, gibt es keine
Möglichkeit dieses wiederherzustellen, d.h. die Daten können nicht mehr entschlüsselt werden.
5.4 Der Nutzer ist verpflichtet regelmäßige Datensicherungen durchzuführen, mindestens aber einmal pro Woche.
6. Plus-Mitglieder
6.1 Rückvergütung
6.1.1 Coolspot vermittelt Plus-Mitgliedern Rückvergütungen bei angeschlossenen Anbietern und richtet zur Abwicklung der
Auszahlung ein Nutzerkonto für den Nutzer ein. D.h. coolspot zahlt die Rückvergütung im Namen des Anbieters an den Nutzer zu
den nachfolgenden Bedingungen aus.
Ein Rückvergütungsanspruch entsteht allein gegen den Anbieter. Gegenüber coolspot besteht
lediglich ein Anspruch auf Auszahlung der vom Anbieter an coolspot gezahlten Rückvergütung.
6.1.2 Ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung anfällt, richtet sich nach dem Angebot des Anbieters. I.d.R. werden
Verpackungs-, Versand- und sonstige Zusatzkosten nicht in die Berechnung der Rückvergütung einbezogen.
Voraussetzung für die Auslösung eines Rückvergütungsanspruchs ist, dass der Nutzer im eingeloggten Zustand über den
Mitgliederbereich im Bereich Premium Shops zur Bestellung gekommen ist.
6.2 Stornierungen
Es ist möglich, dass der Anbieter den Rückvergütungsanspruch storniert, z.B.
• weil es zu keinem Vertragsabschluss gekommen ist;
• der Vertrag rückabgewickelt wurde (z.B. durch Widerruf);
• der Nutzer die gegenüber dem Anbieter zu entrichtende Vergütung nicht ordnungsgemäß gezahlt hat;
• im Fall von Mißbrauch oder unerlaubter Mehrfachvergütung.
Im Falle von Stornierungen durch den Anbieter besteht auch kein Anspruch auf Auszahlung gegenüber coolspot. Soweit der
Anbieter erst nach Auszahlung durch coolspot eine Rückvergütung storniert, kann coolspot die ausgezahlte Rückvergütung vom
Nutzer zurückverlangen. Soweit möglich wird coolspot diese mit vorhandenen Gutschriften verrechnen. Bestreitet der Nutzer
die Berechtigung der Stornierung, muss er sich insoweit an den Anbieter wenden, ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber coolspot
besteht in diesem Fall nicht.
6.3 Führung des Nutzerkontos
6.3.1 Coolspot führt für den Nutzer ein Nutzerkonto. Der Nutzer ist mit einer Abrechnung im Gutschriftverfahren einverstanden.
Eine Rechnungslegung durch den Kunden findet somit nicht statt. Das Guthaben wird nicht verzinst.
6.3.2 Der Nutzer kann im Member-Bereich sein Konto einsehen. Dabei wird angegeben, ob die die Rückvergütung vom Anbieter
"bestätigt", "nicht bestätigt" oder "storniert" wurde. Alle bestätigten Rückvergütungen werden auf dem Konto des Nutzers
gutgeschrieben. Ein Auszahlungsanspruch entsteht erst, wenn auf dem Konto ein Betrag von über EUR 50 als bestätigt gutgeschrieben ist.
In diesem Fall wird die Auszahlung monatlich fällig und zwar durch Überweisung auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto.
Sind nach Ablauf eines Monats keine EUR 50 erreicht, wird die Zahlung zum nächsten Abrechnungstermin fällig soweit dann EUR 50
Minimum erreicht sind. Endet der Vertrag, wird der auf dem Nutzerkonto angesammelte Betrag auch augezahlt, wenn er geringer als
EUR 50 ist.
6.3.3 Wird aufgrund eines getätigten Einkaufs eine Rückvergütung gutgeschrieben, obwohl der Nutzer die an coolspot zu
entrichtende Mitgliedsgebühr nicht gezahlt hat, verrechnet coolspot die Rückvergütung mit der Mitgliedsgebühr.
Widerruft der Nutzer die Mitgliedschaft, verfällt der Auszahlungsanspruch ganz.
6.4 Datenpflege
Der Nutzer ist verpflichtet seine Kontodaten stets aktuell zu halten. Coolspot haftet nicht für aufgrund fehlerhafter Kontodaten
falsch oder nicht ausgezahlter Rückvergütungen.
7. Haftung des Nutzers
7.1 Der Nutzer haftet für Schäden und stellt coolspot von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass
durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, Dritte von seiner PIN Kenntnis erhalten, Dritte den PID-Chip oder
die Identifizierungs-Software manipulieren
oder sonst wie seinen Zugang nutzen können. Sollte seine PIN oder der PID-Chip/Software-Installations-Key gestohlen worden sein
oder erhält er Kenntnis davon, dass sein PIN, der PID-Chip oder die Identifizierungs-Software durch Dritte unrechtmäßig genutzt
werden, ist der Nutzer verpflichtet, coolspot unter der in Ziffer 1.1 angegebenen Anschrift umgehend zu benachrichtigen.
7.2 Der Nutzer stellt coolspot ferner von allen Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass durch sein fahrlässiges
oder vorsätzliches Verhalten, Dateien oder Hardware Dritter beschädigt werden, strafbare Inhalte abgespeichert, verbreitet
oder zugänglich gemacht werden.
8. Sperren des Zugangs
8.1 Coolspot ist berechtigt, den Zugang des Nutzers für den Fall zu sperren, dass
a) der begründete Verdacht besteht, dass
• der Nutzer gegen seine Pflichten gem. Ziffer 4 verstoßen hat, insbesondere versucht wurde, die auf dem PID-Chip
befindliche Software bzw. die Identifizierungs-Software zu manipulieren;
• der Nutzer gegen seine Pflichten gem. Ziffer 5.1 verstoßen hat, insbesondere strafbare Inhalte abgespeichert,
verbreitet oder zugänglich gemacht hat;
• die Zugangskontrolle umgangen wird;
• ein nicht berechtigter Dritter die PIN oder den PID Chip bzw. die Identifizierungs-Software nutzt; oder
b) sich herausstellt, dass technische Verbesserungen an der Alterskontrolle vorgenommen werden müssen, insbesondere
weil die Zugangssicherung umgangen werden kann; oder
c) weil sich neue gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Anforderungen für die Einsichtnahme von Adult-Websites oder
die Anforderungen an die Alterskontrolle ergeben; oder
d) coolspot durch eine gerichtliche oder behördliche Anordnung hierzu verpflichtet wird;
e) der Nutzer seiner Zahlungsverpflichtung nicht binnen 5 Werktagen seit Fälligkeit nachkommt; oder
f) im Übrigen ein Kündigungsrecht der coolspot gem. Ziffer 10 besteht.
8.2 In den Fällen a) und b) kann der Nutzer seinen PID Chip bei coolspot einsenden. Er erhält dann im Austausch unverzüglich
nach Wahl von coolspot einen aktualisierten oder einen neuen PID Chip mit neuer PIN zugeschickt, es sei denn coolspot kündigt
den Vertrag außerordentlich gem. Ziffer 10. Für den Fall c) findet ein Austausch nur statt, soweit dadurch die Bedenken des
Gesetzgebers, des Gerichts oder der Behörde ausgeräumt werden können. Coolspot wird den Nutzer nach Möglichkeit per Email
über die Gründe der Sperrung unterrichten.Die Sperrung wird wieder aufgehoben, wenn der Sperrungsgrund entfallen ist.
9. Zahlung, Zahlungsverzug, SCHUFA
9.1 Für die Verifizierung und die Plus-Mitgliedschaft hat der Nutzer die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Der Service der Authentifizierung, der PID-Chip bzw. der Software-Installations-Key und/oder - soweit Vertragsgegenstand - der
virtuelle Speicher werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
9.2 Die Vergütung wird mit Zugang des Bestätigungs-Emails (Ziffer 3.1), in voller Höhe zur Zahlung fällig
und - je nach vereinbarter Zahlungsart - vom Konto oder der Kreditkarte des Nutzers abgebucht bzw. in Rechnung gestellt.
9.3 Bei unzureichender Kontodeckung oder Rücklastschriften gehen alle aus diesem Grunde anfallenden Gebühren inklusive
Mahn- und Inkassokosten zu Lasten des Nutzers. Die Mahnkosten werden von coolspot pauschal mit EUR 5,00 berechnet.
Darüber hinaus werden dem Nutzer für Rücklastschriften Gebühren in Höhe von EUR 10,00 berechnet. Es steht dem Nutzer frei
nachzuweisen, dass coolspot durch den Zahlungsverzug geringere Kosten entstanden sind.
9.4 Für den Verzugszeitraum hat der Nutzer darüber hinaus pauschale Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
gemäß § 247 BGB maßgeblichen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
9.5 Die für die Nutzung von Webseiten Dritter zu zahlende Vergütung richtet sich nach den Tarifen und allgemeinen
Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter und liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs von coolspot.
9.6 Coolspot wird der SCHUFA Daten auf Grund nicht vertragsgemäßem Verhalten (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Katenmissbrauch)
übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen
Interessen zulässig ist.
10. Laufzeit; Kündigung
10.1 Der Vertrag über die Nutzung des Personenverifikationssystems läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von
beiden Seiten nach eigener Wahl mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, von coolspot
frühestens sechs Monate ab Vertragsschluss.
10.2 Hiervon unberührt ist das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist für coolspot insbesondere
gegeben, wenn
• der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung an die vom
Nutzer angegebene Email-Anschrift nicht nachkommt;
• der Nutzer seine Pflichten gem. Ziffer 4 oder Ziffer 5.1 verletzt;
• der Nutzer einer Änderung der AGB gemäß Ziffer 1.3 widerspricht;
• Anforderungen des Gesetzgebers, eines Gerichts oder eine Behörde ergeben, dass der Service
nicht mehr in dieser Form angeboten werden kann (soweit nur ein abtrennbarer Teil betroffen ist, ist coolspot zur Teilkündigung berechtigt);
• in Bezug auf den virtuellen Speicher auf den Speicherplatz länger als sechs Monate nicht mehr zugegriffen wurde (Recht zur Teilkündigung);
• coolspot das Altersverifikationssystem, die Zurverfügungsstellung von virtuellem Speicherplatz, das Plus Shopping
(in den beiden letzten Fällen ist coolspot zur Teilkündigung berechtigt) oder seine Geschäftstätigkeit einstellt;
• das Altersverifikationssystem insbesondere durch technische Maßnahmen manipuliert werden kann.
10.3 Im Falle der Kündigung, gleich durch wen und gleich aus welchem Rechtsgrund, wird der Zugang des Nutzers mit Ablauf
der Kündigungsfrist für die betreffenden Services gesperrt. Der Nutzer hat in diesem Fall selbst Sicherungskopien seines virtuellen Speicherplatzes zu machen,
einen Anspruch gegen coolspot auf Herausgabe von Dateien besteht nicht. In Bezug auf den virtuellen Speicher erhält der Nutzer
dann letztmalig die Aufforderung eventuell auf dem virtuellen Speicher befindliche Daten binnen 10 Tagen zu sichern.
Ein Anspruch gegen coolspot auf Herausgabe von Dateien besteht nicht,
nach Ablauf der 10 Tage werden die Daten von coolspot
unwiderbringlich gelöscht. Der USB-Stick verbleibt im Eigentum des Nutzers.
11. Fremde Inhalte; Angebote Dritter
11.1 Die dem PID-System angeschlossenen Webseiten sind keine Angebote von coolspot. Das gleiche gilt für Webseiten auf
die coolspot verlinkt, z.B. im Rahmen des Personal ID Plus-Shopping-Angebots. Coolspot hat keinen Einfluß auf die auf den Webseiten
Dritter verbreiteten Inhalte, es handelt sich um fremde Inhalte von denen sich coolspot ausdrücklich distanziert. Coolspot übernimmt
deshalb keine Haftung für die Rechtmäßigkeit und inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Werthaltigkeit der Angebote der
Webseiten-Betreiber.
11.2 Soweit der Nutzer die Angebote der fremden Webseitenbetreiber wahrnimmt, kommt ein Vertragsverhältnis allein mit dem Betreiber
zustande. Coolspot ist weder Partei eines solchen Vertrages, noch erwachsen dem Nutzer aus solchen Verträgen unmittelbare Ansprüche
oder Rechte gegen coolspot. Coolspot haftet auch nicht für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Webseiten-Betreiber.
12. Mängelhaftung
12.1 Coolspot gewährleistet eine Verfügbarkeit des Servers für die Verifizierung und den virtuellen Speicher von 97% bezogen auf
das Jahr [während der üblichen Betriebszeiten von 9-20Uhr], sog. Soll-Zeit. Verfügbarkeit versteht sich als das Verhältnis
von Ist-Zeit (IZ) zu Soll-Zeit (SZ): VF(%) =(IZ / SZ) *100. Ist-Zeit (IZ) ist der Zeitraum, in dem das System am Router-Ausgang
des Rechenzentrums tatsächlich verfügbar ist. Für das Personal ID Plus-Shopping Angebot gilt eine Verfügbarkeit von 96% bezogen auf das Jahr.
12.2 Nicht in die Sollzeit eingerechnet werden für die Wartung des Systems erforderliche Wartungszeiten und Unterbrechungen
für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen sowie Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von coolspot
nicht abwendbaren Ursachen, z.B. Notfallmaßnahmen, um einen massiven Virenausbruch zu unterbinden.
12.3 Die Verfügbarkeit gilt nicht für den Fall eines defekten PID Chips. In diesem Fall hat der Nutzer den PID Chip an coolspot
einzuschicken. Coolspot wird den PID Chip im Gewährleistungsfall nach eigener Wahl reparieren oder ersetzen. Ein Gewährleistungsfall
liegt nicht vor, wenn der Nutzer den PID Chip verändert, bearbeitet oder sonst wie unter Verletzung der Ziffer 4 verwendet hat.
13. Haftung
13.1 Coolspot haftet Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Nutzers,
• die coolspot oder ihre gesetzlichen Vertreter, ihre leitenden Angestellten oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt haben,
• die durch die Verletzung einer Pflicht durch coolspot, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher
Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind,
• wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren,
• die auf einem nicht leicht fahrlässig verschuldeten Organisationsverschulden seitens coolspot beruhen,
• wenn von coolspot ausdrücklich eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde,
• aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von coolspot oder eines
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Das Recht, Schadenersatz statt der Erfüllung zu verlangen, bleibt unberührt.
13.2 Coolspot haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im übrigen wird
der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzugs auf 5% des Auftragswerts.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13.3 Coolspot haftet auf Datenverlust nur, soweit der Nutzer seiner Schadensminderungspflicht durch regelmäßige Sicherungskopien
nachgekommen ist. Sicherungskopien sind spätestens wöchentlich, bei werthaltigen Daten häufiger anzufertigen.
13.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13.5 In anderen als den in den oben genannten Fällen ist die Haftung von coolspot - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.
13.6 Schadenersatzansprüche gegen coolspot verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren
auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
13.7 Soweit die Haftung von coolspot ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von coolspot.
14. Haftung für kostenlose Angebote
Soweit der Nutzer Angebote der coolspot unentgeltlich nutzt, haftet coolspot in Abweichung von Ziffer 13 nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
15. Datenschutz
15.1 Coolspot ist berechtigt die personenbezogene Daten des Nutzers zu speichern und zu verarbeiten, wenn und soweit dies für die
ordnungsgemäße Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen coolspot und Nutzer erforderlich ist. Die Daten werden
von coolspot nach Vertragsbeendigung gelöscht, es sei denn gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen stehen dagegen.
15.2 Coolspot stellt sicher, dass die Daten des Nutzers zu keinem anderen Zweck als dem der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung
genutzt werden. Coolspot erstellt allenfalls unter Verwendung von Pseudonymen für Zwecke der Werbung, Marktforschung und zur
Verbesserung der Dienstleistungen Nutzungsprofile. Diese Nutzungsprofile werden nicht mit dem Daten über den Träger des Pseudonyms
zusammengeführt. Der Nutzer kann dieser Verwendung widersprechen.
15.3 Coolspot gibt ohne Einwilligung des Nutzers keine Daten an Dritte heraus, es sei denn, dies ist im Rahmen der Abwicklung des
Vertrages erforderlich, z.B. zur Abrechnungszwecken oder zur Verifizierung beim Anbieter oder es besteht eine entsprechende
staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Verfügung.
15.4 Die Software auf dem PID Chip stellt die PID-Website in Ihrem Browser als vertrauenswürdige Seite ein, damit cookies zur
Unterstützung der Funktionalität gesetzt werden können. Selbstverständlich können Sie die Einstellung in Ihrem Browser jederzeit
wieder ändern, dies kann jedoch dazu führen, dass die Funktionalität nicht zur Verfügung steht. Wir empfehlen daher die Einstellung
zu belassen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.
16.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform
im Sinne des § 126b BGB.
16.3 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende
rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.
Stand Mai 2005